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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Ansprechpersonen

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 08171 25 + Nebenstelle
104/192/00000 - 104/193/99999 Bauabzugsteuer425, 426
169/192/00000 - 169/193/99999 Bauabzugsteuer425, 426
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar