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Allgemeines

Personal

Personal in MAK99,21
Auszubildende13
Teilzeitquote (ohne Anwärter)53,6 %

Stand 01.01.2025

Aufgaben

Das Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung 

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zentralisierte Finanzkasse

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Weilheim-Schongau.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht vom Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz sondern von anderen Finanzbehörden erledigt:

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Veranlagung von KörperschaftenFinanzamt Miesbach
Erbschaft- und SchenkungsteuerFinanzamt Kaufbeuren
GrunderwerbsteuerFinanzamt Weilheim
Sonstige VerkehrsteuernFinanzamt München
BetriebsprüfungFinanzamt Miesbach
UmsatzsteuerprüfungFinanzamt Miesbach
Steuerbußgeld- und StrafsachenFinanzamt Rosenheim
SteuerfahndungFinanzamt Rosenheim