Allgemeines
Personal
Personal in MAK | 99,21 |
Auszubildende | 13 |
Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 53,6 % |
Stand 01.01.2025
Aufgaben
Das Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung
- der Einkommensteuer,
- der Lohnsteuer,
- des Solidaritätszuschlags und
- der Umsatzsteuer
sowie für die Festsetzung
- der Eigenheimzulage,
- des Gewerbesteuermessbetrags und
- der Investitionszulage nach dem InvZulG.
Zentralisierte Finanzkasse
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Weilheim-Schongau.
Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht vom Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz sondern von anderen Finanzbehörden erledigt:
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Veranlagung von Körperschaften | Finanzamt Miesbach |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Kaufbeuren |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Weilheim |
Sonstige Verkehrsteuern | Finanzamt München |
Betriebsprüfung | Finanzamt Miesbach |
Umsatzsteuerprüfung | Finanzamt Miesbach |
Steuerbußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Rosenheim |
Steuerfahndung | Finanzamt Rosenheim |