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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpartner Grundstücksbewertung

AufgabenbereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)HinweisTelefon 08171 25 + Nebenstelle
Bewertung für die GrundsteuerBad Heilbrunn, Bad Tölz, Benediktbeuern, Bichl, GaißachAktenzeichen: 111, 112, 113, 115, 124406
Bewertung für die GrundsteuerDietramszell, Eurasburg, Königsdorf, WolfratshausenAktenzeichen: 118, 123, 134, 147428
Bewertung für die GrundsteuerEgling, Greiling, Icking, Jachenau, Reichersbeuern, Sachsenkam, WackersbergAktenzeichen: 120, 127, 130, 131, 140, 141, 145412
Bewertung für die GrundsteuerGeretsried, MünsingAktenzeichen: 126, 137429
Bewertung für die GrundsteuerKochel am See, Lenggries, SchlehdorfAktenzeichen: 133, 135, 142413
Bewertung für die SchenkungssteuerALLE Gemeinden414, 415
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar